Online-Abmeldung vom Unterricht
Elterninformation: Über dieses Formular können Sie Ihr Kind online vom Unterricht abmelden (z.B. im Krankheitsfall oder aus anderen nicht vorhersehbaren Gründen gem. § 43 Schulgesetz NRW). Diese Online-Abmeldung ersetzt den morgendlichen Anruf im Sekretariat und kann jederzeit erfolgen, spätestens jedoch muss sie bis 7.45 Uhr des ersten Abwesenheitstages erfolgen. Sollte es sich um eine meldepflichtige Erkrankung (z.B. Läusebefall, Noro-Virus, Masern) handeln, nutzen Sie bitte unbedingt die telefonische Krankmeldung und ausdrücklich NICHT die Online-Abmeldung!
Nach dem Wiedererscheinen Ihres Kindes im Unterricht sind Sie weiterhin verpflichtet, die Abwesenheit wie üblich schriftlich zu entschuldigen.