Schulpflegschaft

Das Profil der Luisenschule wird aktiv von Eltern mitgestaltet. Wir Elternvertreterinnen und -vertreter setzen uns in den Klassenpflegschaften, der Schulpflegschaft und der Schulkonferenz intensiv für die Belange unserer Kinder - den Schülerinnen und Schülern der Luisenschule - ein.

Kontakt

Wir helfen Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an oder nehmen Sie Kontakt mit uns via E-Mail auf. Ihre Ansprechpartner:innen in der Schulpflegschaft sind:

Dr. Georg Plaßmann schulpflegschaft@luisenschule-mh.de
Lars Bobe
Miriam Rakowski
Sarah Wiegel-Schievekamp

Elternmitwirkung in den Gremien

Warum sollten Eltern mitwirken?

Eltern, deren Kinder mit einer Einladung zu einer Klassenpflegschaftssitzung nach Hause kommen, fragen sich vielleicht, warum sie neben ihrer Berufstätigkeit oder den vielfältigen Aufgaben des Familienalltages auch noch Zeit in die Schulmitwirkung investieren sollten. Für eine erfolgreiche Bildung und Erziehung brauchen wir die Mitwirkung der Eltern und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit aller am Schulleben Beteiligten. Die Pflege und Erziehung der Kinder ist nach Artikel 6 des Grundgesetzes (GG) das natürliche Recht und die erste Pflicht der Eltern. Auch laut Artikel 8 Abs.1 der Landesverfassung NRW (Verf. NW) bildet das Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, die Grundlage des Erziehungs- und Bildungswesens des Landes. Die allgemeine Schulpflicht und der Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schulen stehen gleichberechtigt neben dem durch die Verfassung garantierten Erziehungsrecht der Eltern. Dies macht eine Erziehungspartnerschaft von Elternhaus und Schule erforderlich. Deswegen können Eltern durch Elternvertretungen an der Gestaltung des Schulwesens mitwirken, und dies ist nicht nur auf bloße Äußerlichkeiten beschränkt. Das Mitwirkungsrecht der Eltern greift daher auch in viele innere Schulangelegenheiten ein. Die folgenden Informationen sollen Ihnen helfen Ihre Rechte und Pflichten im Rahmen der schulischen Mitwirkung besser kennenzulernen und zum Wohle der Schülerinnen und Schüler wahrzunehmen.

Grundsätze der Elternmitwirkung

  • Vertrauensvolle Zusammenarbeit
  • Verschwiegenheitspflicht bei vertraulichen Angelegenheiten. Laut Schulgesetz sind vertrauliche Angelegenheiten solche,
    die einzelne Lehrer, Schüler oder Eltern persönlich betreffen.
  • Informationsrechte und -pflichten.

Gremien der Elternmitwirkung

  1. Klassen- und Jahrsgangsstufenpflegschaft
  2. Schulpflegschaft
  3. Schulkonferenz
  4. Fachkonferenzen
  5. Weitere Gremien mit Elternmitwirkung

Zu 1.: Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaft

Mitglieder einer Klassenpflegschaft bzw. Jahrgangsstufenpflegschaft sind alle Eltern der minderjährigen Schülerinnen und Schülern dieser Klasse oder Jahrgangsstufe, der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin und ab der 7.Klasse die Klassensprecher und Klassensprecherinnen. Auf Wunsch der Eltern kann ein weiterer Lehrer der Klasse eingeladen werden, soweit dies erforderlich ist. Der/Die Vorsitzende lädt für die Sitzungen ein und leitet diese auch. Es findet mindestens eine Sitzung pro Schuljahr statt, empfehlenswert wäre eine Sitzung pro Halbjahr. Die erste Sitzung muss spätestens drei Wochen nach Schuljahresbeginn stattgefunden haben. Die Einladung muss mindestens eine Woche vor der Sitzung schriftlich erfolgen. In der ersten Sitzung wird der/die Klassenpflegschaftsvorsitzende und deren/dessen Vertretung in getrennten geheimen Wahlen gewählt.

ACHTUNG: Der Vorsitz der Klassenpflegschaft endet erst mit den Wahlen im neuen Schuljahr. Somit ist der/die Vorsitzende bis zur ersten Sitzung des neuen Schuljahres im Amt, auch wenn diese/r nicht mehr zur Wahl steht. Die Aufgaben der Klassen-/Jahrgangsstufenpflegschaft sind der Informationsaustausch über Angelegenheiten der Schule, Beratung über Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse z.B. Hausaufgaben, Leistungsüberprüfungen, außerunterrichtliche Veranstaltungen wie Klassenfahrten.

Speziell an der Luisenschule: Die Vorsitzenden der Klassen- und Stufenpflegschaften erhalten am ersten Schultag einen Umschlag mit allen erforderlichen Unterlagen für die erste Sitzung. (Inhalt: Informationsblatt mit Terminen, Info-Blatt Schülerumlage, Vorlage-Einladung, Wahlunterlagen für die Klassenpflegschaft, Listen für die Wahlen Fachkonferenzen und Schulkonferenz). An der Luisenschule finden zum Schuljahresbeginn zentrale stufengetrennte Informationsveranstaltungen statt, ein anschließender Elternabend bietet sich an diesen Abenden an. Wird ein anderer Abend gewählt, sollte sich die/der Klassenpflegschaftsvorsitzende mindestens 14 Tage vor diesem Termin mit dem Hausmeister in Verbindung setzen. An dem 1. Elternpflegschaftsabend können sich interessierte Eltern in die Wahlvorschlagslisten für die Schulkonferenz und für die Fachkonferenzen eintragen. Die Ergebnisse der Klassenpflegschaftswahlen werden für die Vorbereitungen der Schulpflegschaftssitzung benötigt. Die Klassenleitung leitet die Unterlagen an den Vorstand der Schulpflegschaft weiter. Die Anwesenheitsliste und das Protokoll der Sitzung werden in der Schule verwaltet. Die Wahlen für die Fachkonferenzen und Schulkonferenz finden in der 1. Schulpflegschaftssitzung statt. Die gewählten Kandidaten werden anschließend schriftlich benachrichtigt.

Sie finden hier eine Vorlage für die erste Einladung Klassenpflegschaft (Word-Datei):

Zu 2.: Schulpflegschaft

Mitglieder der Schulpflegschaft sind alle Klassen-/Jahrgangsstufenvorsitzenden (mit Stimmrecht) und deren Vertretung (mit beratender Stimme), zwei von der Schülervertretung gewählte SchülerInnen (ab Klasse 7, mit beratender Stimme), der Schulleiter (mit beratender Stimme) und seine Vertretung (mit beratender Stimme). Auf Wunsch der Eltern können noch Gäste und LehrerInnen eingeladen werden. Die/Der Vorsitzende lädt spätestens eine Woche vor der Schulpflegschaftssitzung schriftlich ein und leitet diese. In der ersten Sitzung wählt die Schulpflegschaft den/die Vorsitzende/n und bis zu drei StellvertreterInnen (geheime Wahl). Des Weiteren werden gewählt: die Mitglieder der Schulkonferenz und deren StellvertreterInnen (geheime Wahl), bis zu drei Elternvertreter der Fachkonferenzen, den/die ElternvertreterIn für die Teilkonferenz für Ordnungsmaßnahmen. Die Schulpflegschaft ist die Interessenvertretung der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Luisenschule. Die Aufgaben sind Informationsaustausch, Angelegenheiten, die alle Eltern betreffen, die Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule, Angelegenheiten, die später in der Schulkonferenz entschieden werden, Anträge für die Schulkonferenz zu stellen und Beschlüsse zu fassen.

Speziell an der Luisenschule: Die Luisenschule führt in einem Schuljahr drei Schulpflegschaftssitzungen durch. Um den Eltern einen detaillierten Einblick in das Schulprogramm zu ermöglichen, werden in der 2. und 3. Sitzung des Schuljahres Themenschwerpunkte vorgestellt. Hierzu werden auch Gäste, in der Regel Lehrer, eingeladen.

Zu 3.: Schulkonferenz

Mitglieder der Schulkonferenz sind LehrerInnen (mit Stimmrecht), SchülervertreterInnen (mit Stimmrecht), der Verbindungslehrer (mit beratender Stimme), die/der Schulpflegschaftsvorsitzende (mit Stimmrecht) und ElternvertreterInnen (mit Stimmrecht), der Schulleiter (mit beratender Stimme, bei Stimmengleichheit hat er Stimmrecht) und seine ständige Vertretung (mit beratender Stimme). Die Elternvertreter wurden in der 1. Schulpflegschaftssitzung gewählt. Jedes Elternteil eines minderjährigen Schülers hat das Recht sich als Kandidat zur Wahl zu stellen. Wahlberechtigt sind die Klassen- und Stufenpflegschaftsvorsitzenden. Der Vorsitzende der Schulkonferenz ist der Schulleiter oder dessen Vertretung. Der Vorsitzende lädt ein und leitet die Sitzung. In der Regel finden zwei Schulkonferenzen pro Schuljahr statt. Die Schulkonferenz ist das höchste Entscheidungsgremium der Schule. Die Aufgaben sind die Beratung über alle grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und die alleinige Entscheidungskompetenz über zentrale Sachthemen des Schullebens.

Speziell an der Luisenschule: Die Anzahl der Mitglieder ist abhängig von der Schülerzahl der Schule insgesamt. Es gibt jeweils eine Drittelparität Lehrer/Schüler/Eltern. In der ersten Sitzung werden die Mitglieder und deren Vertreter für folgende Ausschüsse gewählt:

  • Ausschuss Epaluise: 1 Lehrer/1 Schüler/1 Elternvertreter
  • schulscharfe Einstellung: 1 Mitglied
  • Eilausschuss: 1 Lehrer/1 Schüler/1 Elternvertreter
  • Lehrmittelausschuss: 1 Lehrer/1 Schüler/1 Elternvertreter.

Zu 4.: Fachkonferenzen

Mitglieder der Fachkonferenzen sind die jeweiligen FachlehrerInnen (mit Stimmrecht), bis zu zwei Vertreter der Schülervertretung (mit beratender Stimme) und bis zu drei Vertreter der Eltern (mit beratender Stimme). Die Elternvertreter wurden in der 1. Schulpflegschaftssitzung gewählt, jedes Elternteil eines minderjährigen Schülers hat das Recht sich zur Wahl zu stellen, wobei die Klassen- und Stufenpflegschaftsvorsitzenden wahlberechtigt sind. Die/Der Vorsitzende wird zum Schuljahresbeginn in der ersten Fachkonferenz gewählt. Die jeweilige Fachkonferenz berät über alle für das Fach betreffenden Angelegenheiten, einschließlich der Zusammenarbeit mit anderen Fächern. Außerdem findet eine Beratung und Beschlussfassung über Grundsätze zum fachmethodischen Unterricht, Grundsätze der Leistungsbewertung und Vorschläge zur Einführung und Anschaffung von Lernmitteln statt.

Zu 5.: Weitere Gremien mit Elternmitwirkung

Teilkonferenz für Ordnungsmaßnahmen

Sie entscheidet über besonders schwerwiegende Ordnungsmaßnahmen oder in den Fällen, in denen der Schulleiter seine Zuständigkeit auf dieses Gremium übertragen hat. Stimmberechtigtes Mitglied ist auch ein Elternvertreter der Schulpflegschaft, der in der 1. Schulpflegschaftssitzung von den Mitgliedern der Schulpflegschaft gewählt wird.

Eilausschuss

Er entscheidet in Angelegenheiten der Schulkonferenz, die keinen Aufschub dulden. Mitglied ist auch hier unter anderem ein Elternteil, das in der Schulkonferenz gewählt wird.